In der jüngsten Energiekrise, die durch den russischen Angriffskrieg in der Ukraine ausgelöst wurde, sah sich Deutschland mit drastisch steigenden Strompreisen konfrontiert. Als Reaktion darauf griff die Bundesregierung zur Strompreisbremse, um Haushalte und Unternehmen vor den Auswirkungen der Preisexplosion zu schützen.
Die Maßnahme stieß jedoch auf Kontroversen, da einige Stromerzeuger von den hohen Preisen profitierten, obwohl ihre Produktionskosten unverändert blieben. Dabei entstand die Frage, ob es rechtens war, Gewinne abzuschöpfen, um die Preisbremse zu finanzieren. Besonders die Betreiber von Ökostromanlagen wehrten sich gegen eine mögliche Überfinanzierung.
Vor dem Bundesverfassungsgericht wurden Verfassungsbeschwerden verhandelt, die die rechtliche Grundlage dieser Abschöpfung von Gewinnen beleuchten. Die Diskussion um die erfolgreiche Abschöpfung könnte zu Rückzahlungen von beträchtlichen Summen, zwischen 750 und 800 Millionen Euro, führen.
Die juristische Auseinandersetzung verdeutlicht die komplexe Natur und die kontroversen Standpunkte bei der Regulierung von Strompreisen in Zeiten von Krisen. Die Frage, ob Gewinne bei der Strompreisbremse abgeschöpft werden durften, bleibt ein brisantes Thema, das die Interessen von Energieerzeugern, Verbrauchern und der Politik miteinander in Konflikt bringt.